BAUVERTRÄGE NICHT UNGEPRÜFT UNTERSCHREIBEN
Bei Angaben zur Bauzeit und zum Zahlungsplan genau hinsehen
(djd). Der Gesetzgeber hat die Rechte von Bauherren gegenüber den beauftragten Bauunternehmen gestärkt. Dennoch beobachten die Vertrauensanwälte und Berater der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) immer wieder, dass Unternehmen versuchen, verbriefte Verbraucherrechte zu umgehen. Denn viele Verträge enthalten verbraucherfeindliche, zum Teil nicht gesetzeskonforme Vertragsbestandteile und -formulierungen. So berichtet BSB-Geschäftsführer Florian Becker, dass solche Klauseln besonders häufig bei Angaben zur Bauzeit sowie beim Zahlungsplan zu finden seien.
Klauseln zur Fertigstellung und zu Zahlungsplänen sind oft nicht gesetzeskonform
"Die meisten Bauverträge treffen weiterhin keine konkreten Aussagen zum Fertigstellungszeitpunkt", so Becker. Dabei hatte der Gesetzgeber den Verbrauchern dieses Recht ausdrücklich zugestanden, um ihnen eine verlässliche Planung der Finanzierung zu ermöglichen und Doppelbelastungen beim Umzug zu vermeiden. Viele Bauunternehmen versuchen, die Vorgaben zu umgehen, indem sie zwar Angaben zur Bauzeit machen, den Baubeginn aber offenlassen. Die Regelungen zur Begrenzung der Abschlagszahlungen werden nur bei rund einem Drittel der Bauverträge berücksichtigt, die der BSB regelmäßig im Rahmen eigener Studien überprüft. Laut Gesetz muss der Verbraucher bis zur Bauabnahme höchstens 90 Prozent der vereinbarten Summe zahlen. Die restlichen 10 Prozent geben ihm nach dem Willen des Gesetzgebers ein Druckmittel an die Hand, um die Beseitigung von Baumängeln durchzusetzen. "In vielen Verträgen sind jedoch Zahlungspläne vorgesehen, bei denen die letzte Rate 5 Prozent oder weniger beträgt. Das ist eine Summe, auf die manche Unternehmen lieber verzichten, statt Mängel zu beheben", sagt Becker.
Verbraucherfeindliche Vertragspassagen sind für rechtliche Laien schwer zu erkennen
Laut Becker liegt die Vermutung nahe, dass juristisch nicht versierte Verbraucher durch teils geschickte Formulierungen systematisch und gezielt übervorteilt werden sollen. Er rät Bauherren in spe, sich nicht auf die Redlichkeit des Vertragspartners zu verlassen, sondern die Unterlagen von unabhängiger Seite, etwa von einem Vertrauensanwalt, prüfen zu lassen. Unter www.bsb-ev.de stehen Anwaltsadressen und weitere Infos zum Bauvertrag zur Verfügung. "Nur so kann man sichergehen, dass die Verträge den Bauherrn nicht benachteiligen", resümiert Becker.