KEINE FESTEN VORGABEN FÜR BAUHERREN
Mythen und Missverständnisse zum Bauen nach der Energiesparverordnung
(djd). Wer heutzutage baut, kommt an der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht vorbei. Doch über das, was sie tatsächlich vorschreibt, sind falsche Vorstellungen im Umlauf. Erfüllen nur noch Wärmepumpen oder bestimmte Dämmungen die Vorgaben? Sind Lüftungsanlagen zwingend vorgeschrieben? Ist der Wandaufbau eines bestimmten Anbieters die einzig wahre Lösung zur Erfüllung der EnEV-Vorgaben? "Die aktuelle EnEV 2014 ist prinzipiell systemneutral und systemoffen", erklärt Dipl.-Ing. Marc Förderer, Bauherrenberater beim Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Sie verpflichte zwar zur Anwendung bestimmter Normen und Berechnungsregeln, bestimmte Baustoffe oder Anlagentechniken schreibe sie aber nicht vor, so Förderer.
Entscheidend sind Gesamtenergiebedarf und Wärmeverluste
Zwei Kennwerte sind in der Nachweissystematik besonders wichtig: Der Primärenergiebedarf (QP) und der Transmissionswärmeverlust (HT), die beide gegen ein definiertes Referenzgebäude zu vergleichen sind. Der Primärenergiebedarf beschreibt den gesamten Energiebedarf eines Gebäudes. Zu berücksichtigen ist dabei ein sogenannter Primärenergiefaktor, der je nach Energieträger unterschiedlich ist, bei Gas etwa 1,1, bei Holz 0,2, bei Solarenergie 0,0 oder bei Strom 1,8. Darin abgebildet sind auch Energieverbrauch und Umweltbelastung für Erzeugung, Transport etc. Der Transmissionswärmeverlust benennt die Energieverluste über die gesamte Hüllfläche des Hauses nach außen, also über Dach, Außenwand, Fenster, Kellerwände etc.
Vorgaben für den Neubau sind grundsätzlich systemoffen
Wie die EnEV-Ziele erreicht werden, lässt der Gesetzgeber offen. So kann auch heute noch ohne Außendämmung gebaut werden, wenn die Wechselbeziehung zwischen Anlagentechnik und Gebäudehülle entsprechend ganzheitlich geplant sind. Und auch eine Gasheizung ist heute noch einsetzbar, wenn dafür andere Komponenten verbessert werden, zum Beispiel durch bessere Dämmung oder Einbindung einer Solaranlage. Die Wärmepumpe ist also keine Pflicht, auch wenn sie durch die Verbesserung des Primärenergiefaktors für Strom von 2,4 auf 1,8 heute gut bewertet wird. "Grundsätzlich wird das Wohnhaus in Gänze betrachtet. Einzelne Komponenten können die Referenzvorgaben der EnEV erfüllen. Ob dies dann aber für das gesamte Gebäude der Fall ist, ergibt sich aus der Bilanzierung und Bewertung aller Komponenten", erklärt Förderer. Wer mehr Infos zum Bauen mit EnEV sucht, findet unter www.bsb-ev.de aktuelle Ratgeber zu diversen Themen rund ums energiesparende Haus zum Download.